Neue Digitale Businessmodelle. Wer gewinnt – David oder Goliath?

Der private Vermitlungsdienst AirBnb hat jetzt das Übernachtungsgewerbe aufgeschreckt. Ebenso unter Druck gerät die etablierte Taxibereitstellung durch den digitalen Dienst UBER.

AirBnB ist eine digitale Plattform, die Angebote und Nachfrage nach privaten Übernachtungsangeboten zusammenführt. Ebenso wie Millionen anderer Menschen habe ich diesen Dienst gerne genutzt – zuletzt für unsere Kanadareise. Es ist bequem, in einer gut ausgestatteten Privatwohnung, von der ich mir über die Webseite durch Fotos, Beschreibungen und Bewertungen durch andere Nutzer einen Eindruck verschaffen konnte, zu übernachten. Die Preise sind meistens günstiger als in den gesichtslosen Hotels oder Appartmenthäusern. Der große Erfolg von AirBnb trifft nunmehr auf harte Kritik. In der Regel zahlen die Anbieter keine Steuern. Deshalb schlägt das Imperium nun zurück. In San Francisco und New York wurde Mietern gekündgt, weil sie illegale Untervermietung betrieben. Und der New Yorker Staatsanwalt hält AirBnb sogar für eine kriminelle Vereinigung.

Ein zweites Beispiel, wo neue digitale Plattformen, die sich des Internet bedienen, etablierte Dienstleister verdrängen, ist das Taxigewerbe. Nach dem großen Erfolg, den der private Taxivermittlungsdienst UBER in den USA hatte, versucht er nun den Siegeszug über den großen Teich anzutreten. Hier trifft er auf den geballten Widerstand der analogen Serviceunternehmen – wobei dieser Begriff bei den meisten herkömmlichen Taxis wohl fehl am Platz ist. In Berlin klagte die Taxiinnung und bekam Recht, weil es sich bei UBER um illegale Personenbeförderung handeln solle, die nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz verboten sei. Selbst die EU-Kommissarin Nelie Kroes hatte für diese Argumentation nur ein Kopfschütteln übrig und kündigte an, diese Gesetze auf den Grundsatz der Freizügigkeit hin zu überprüfen. Nicht nur in Berlin sondern auch in Paris und Brüssel hat die UBER Expansion erheblichen Widerstand hervorgerufen. Interessant wird sein, welches Schicksal UBER Pop erleiden wird. Bei diesem digitalen Modell stellen Privatleute, die von UBER zuvor im Hinblick auf Führerschein und Versicherung hin überprüft wurden, ihre Autos als Mitfahrdienst zur Verfügung, der in Echtzeit über das Smartphone zu buchen ist.

Beide Beispiele zeigen, dass unser heutiges Rechtssystem angesichts der neuen digitalen Modelle auf dem Prüfstand stehen wird. Egal, ob es sich um gesetzlich festgelegte Preise für Dienstleistungen wie bei Taxiunternehmungen oder bei der zeitweisen Überlassung von Wohnraum an Touristen in der Airbnb Community handelt – der digitale Wandel ruft Veränderungen hervor. Wer wird gewinnen – David oder Goliath?

http://www.zeit.de/digital/internet/2014-04/airbnb-private-vermietung-illegal